Erläuterungen zu den Empfehlungen im Abschlußbericht der Evaluationskommission zur Wirksamkeit und Zukunft der Lehrerfortbildung in NRW:
Hier der ungekürzte Originaltext:
Quelle: Wirksamkeit und Zukunft der Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen
Abschlußbericht der Evaluationskommission
Schriftendreihe des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (Hrsg.), Heft 56
1. Fortbildung als Berufspflicht
Wir empfehlen eine breite standespolitische
Diskussion über Lehrerfortbildung als Berufspflicht aller Lehrerinnen,
um der Fortbildung den ihr gebührenden Stellenwert zu geben. Den Berufsorganisationen
im Lande Nordrhein-Westfalen wird empfohlen, in dieser Diskussion eine
aktive und führende Rolle zu übernehmen. Ziel der Diskussionen
sollte die Definition eines umfassenden Berufsverständnisses sein,
in das Fragen des Berufsauftrags, des Arbeitszeitverständnisses und
der Art und des Umfangs von Verpflichtungen (im Sinne eines 'contract social'
der Lehrerschaft gegenüber Schülerinnen, Eltern, Kommunen und
Schulaufsicht) eingeschlossen sind.
Wichtig scheint uns dabei
insbesondere eine Beendigung der 'Einzelkämpfer-Praxis' in der Wahrnehmung
von Fortbildung. Notwendig ist vielmehr die Öffnung der individuellen
Fortbildungspraxis für Gespräche und Aushandlungen im Kollegium.
Die Fortbildungserfahrungen des/der einzelnen müssen im Sinne eines
Know-how-Transfers für das ganze Kollegium und für lokale schulübergreifende
Initiativen nutzbar gemacht werden.
2. Fortbildung zur Stärkung
der Teamarbeit
Die Fortbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
sollte genutzt werden, um die Teamarbeit in den Schulen des Landes (überalI
dort, wo dies möglich ist (beim TeamTeaching, bei der Bildung von
Jahrgangsteams, in der Projektarbeit, beim Aufbau kollegialer Schulleitungsstrukturen,
in der Fortbildung und der Moderatorenarbeit selbst), zu stärken.
Die schwieriger gewordenen Aufgaben und Probleme alltäglicher Unterrichtsarbeit
erfordern in zunehmendem Umfang eine solche 'Team-Kultur'. Teamarbeit kann
zugleich helfen, die berufliche Isolierung von Lehrern und Lehrerinnen
am Arbeitsplatz zu überwinden. Damit die Teambildung und die Erprobung
weiterer Kooperationsformen gelingen kann, muß Fortbildung stärker
als in der Vergangenheit auch einen Beitrag zur persönlichen Weiterentwicklung
von Lehrerinnen leisten.
3. Leitbild
Die einzelne Schule sollte zum
Ausgangs- und Bezugspunkt der Weiterentwicklung des Fortbildungssystems
des Landes Nordrhein-Westfalen gemacht werden. Wir empfehlen die Ausrichtung
dieser Entwicklungsarbeit am skizzierten Leitbild einer Lernenden Schule.
Lernende Schulen benötigen
eine Fortbildungskultur, in der individuelle Maßnahmen zur Professionalisierung
(fachliche, pädagogische und per sönlichkeitsbezogene Weiterbildung)
mit den Entwicklungsbedürfnissen und Perspektiven der Schule insgesamt
abgestimmt werden. Dazu gehören auch die Bereitschaft und die Kompetenz,
den Entwicklungsfortschritt der einzelnen Schule regelmäßig
intern zu überprüfen (= Selbstevaluation) und darüber nach
außen Rechenschaft abzulegen.
4. Das Fortbildungskonzept
der Lernenden Schule: Fortbildungsplan/Fortbildungsbudget/Pilotversuch
Für ein funktionierendes
Steuerungssystem einer bedarfsorientierten Lehrerfortbildung ist es unerläßlich,
die einzelne Schule zur primären Einheit der Bedarfserfassung und
-planung zu machen. Dem dienen folgende Instrumente:.
Die Schule stellt einen jährlich
erneuerten, mittelfristigen Fortbildungsplan auf, der mit der Schulentwicklungsplanung
abgestimmt ist und in dem auch die Freistellung vom Unterricht, Vertretungsregelungen,
Fortbildung im Team, Fortbildung der Schulleitung u. a. m. geregelt sind.
Um der Schule einen Handlungsspielraum
zu schaffen und die eigenständige Setzung von Fortbildungsprioritäten
zu erleichtern, kann sie über ein eigenes Fortbildungs-Budget verfügen,
in dessen Rahmen sie ihren Bedarf an schulintennen und schulexterner Fortbildung
bestimmt.
Ein in regelmäßigen
Abständen veröffentlichter Fortbildungsbericht beschreibt die
durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen des Kollegiums und gibt
über die Effekte für die Schulentwicklung, über die Modalitäten
der Teilnahme aber auch über Schwierigkeiten und noch zu lösende
(Fortbildungs-)Probleme Auskunft.
Zur Erprobung einer solchen
schulbasierten Fortbildungsplanung, ihrer organisatorischen Umsetzung und
der Budgetierung empfiehlt das Evaluationsteam, einen Pilotversuch durchzuführen,
der
alle Schulformen anspricht,
Mittel und Ressourcen nur aufgrund
verabschiedeter Fortbildungspläne der Schule vergibt,
die Schulen zur Berichterstattung
verpflichtet
und in der Zuständigkeit
des Kooperationsverbundes betreut wird.
5. Stärkung der
dezentralen Strukturen des Fortbildungssystems
Wir empfehlen, die dezentralen
Strukturen des nordrhein-westfälischen Fortbildungssystems auszubauen,
um eine schulnahe Fortbildung zu stützen, um die Vielfalt der Fortbildungsziele,
der Fortbildungsthemen und ihrer Organisationsformen zu erhöhen und
so zur Offenheit und Lebendigkeit des Gesamtsystems beizutragen. Dem dienen
u. a. die folgenden Maßnahmen und Instrumente:
Die einzelne Schule als Bezugspunkt
der Bedarfsermittlung, der Planung und Evaluation von Fortbildung wird
gestärkt (s. o.).
Fortbildung und Schulentwicklung
werden noch enger verzahnt.
Teamarbeit wird ausgebaut.
Schulen, die in eigener Initiative
Fortbildungsnetzwerke aufbauen, werden unterstützt.
Regionale Pädagogische
Zentren dienen als 'Effektverstärker'; sie organisieren die Hilfen
zur Selbsthilfe.
Selbstorganisierte und informelle
Formen der Fortbildung werden durch die Schulleitungen, durch die Schulaufsicht
und das Fortbildungssystem gestützt.
Schulen werden zu schulform-übergreifenden
Kooperationen ermutigt.
Interessierte Lehrer und Lehrerinnen
erhalten die Möglichkeit, sich durch entsprechende Fortbildungsrnaßnahmen
zu 'Lehrerforscherlnnen' (im Sinne des 'reflektierenden Praktikers', vgl.
2) auszubilden und an der Konzeptentwicklung und Evaluation ihrer Schulen
mitzuwirken.
6. Aus- und Fortbildung
der Moderatorlnnen
Der Aufbau des Moderatorensystems
durch den Kooperationsverbund kann bundesweit als beispielhaft gelten.
Die Aus- und Weiterbildung der Lokal- und Regionalmoderatorlnnen sollte
jedoch intensiviert werden; auch hier gilt der Grundsatz, daß eine
regionale Vielfalt der Aus- und Weiterbildungsformen der Moderatorlnnen
zu fördern ist.
Die ausgebildeten regionalen,
lokalen und landesweit eingesetzten Moderatorlnnen bedürfen einer
begleitenden Fortbildung (einschließlich Angeboten der Praxisberatung
und Supervision). Die Modalitäten der Freistellung für Moderationsaufgaben
sollten überprüft werden; eine befristete vollständige Freistellung
(für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr) ist in Erwägung zu
ziehen.
Die Auswahlmechanismen für
ModeratorInnen und die (offensichtlich relativ große) Fluktuation
unter den verfügbaren Moderatorlnnen sollten überprüft werden.
Beim Wechsel in Funktionsstellen des Schulsystems des Landes Nordrhein-Westfalen
sollte eine Weiterführung der Moderationstätigkeit möglich
sein. Auch Fachleute, die nicht in einer Lehramts-Laufbahn sind, sollten
als Moderatorlnnen im Kooperationssystem arbeiten können.
7. Kooperationsverbund.
Wir empfehlen, den unter Leitung
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung arbeitenden 'Kooperationsverbund'
des Fortbildungssystems in zwei Steuerungsgremien aufzugliedern:
in ein forumsartiges, erweitertes
Steuerungsgremium, in dem alle Statusgruppen und Kooperationspartner des
staatlichen nordrhein-westfälischen Fortbildungssystems zusammengeführt
werden; dieses Gremium tagt eher selten und arbeitet als 'Meinungsforum
mit Leitplankenfunktion'.
und in einen engeren Steuerungs-Kreis
mit Exekutiv- und Koordinationsfunktionen im operativen Bereich, in dem
auch die Schulebene und die untere Schulaufsicht vertreten sind.
8. Abbau administrativer
Hemmnisse
Die Verfahren, mit denen die
Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen geregelt wird, sollten vereinfacht
werden. Die Mitwirkungsrechte der Personalvertretungen sollten insbesondere
bei der schulinternen und schulnahen Fortbildung auf Grundsatzentscheidungen
bezogen werden. Dort, wo die Zahl der BewerberInnen für eine Fortbildungsmaßnahme
kleiner ist, als die Zahl der zur Verfügung stehenden Teilnehmerplätze,
sollte das Verfahren noch weiter vereinfacht werden.
Schulen und einzelne LehrerInnen,
die einen Teil ihrer Fortbildung in den Schulferien ableisten wollen, sollten
dazu ermutigt werden. Die Genehmigung von Fortbildungsmaßnahmen im
Ausland sollte vereinfacht werden.