Konzept: Lernende Schule

Umsetzung kann nur gelingen, wenn man es ernst nimmt!

Hier der ungekürzte Originaltext:
Quelle: Wirksamkeit und Zukunft der Lehrerfortbildung in Nordrhein-Westfalen
Abschlußbericht der Evaluationskommission
Schriftendreihe des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (Hrsg.), Heft 56



Lehrerfortbildung in der lernenden Schule

An der lernenden Schule haben die Lehrerinnen das Recht und die Pflicht, sich Während der ganzen Dauer ihrer beruflichen Arbeit sowohl fachlichwie auch pädagogischund im allgemeinbildenden Bereichfortzubilden. Diese Fortbildung zielt auf die Gesunderhaltung im Beruf und auf die fortwährende Neuorientierung auf sich verändernde SchülerInnen, auf sich wandelnde gesellschaftliche Verhältnisse und sich verändernde Strukturen der Schule.

Die Fortbildung findet nicht schulfern im wissenschaftlichen Eifenbeinturm statt, sondern praxis- und problembezogen und zu größeren Teilen schulintern. Dem dient das Konzept einer 'reflective practice', das davon ausgeht, daß es in einer so komplexen Arbeitssituation wie einer sich entwickelnden Schule keine allgemeingültigen Lösungen für spezielle Probleme mit spezifischen Rahmenbedingungen geben kann. Deshalb muß das Praktikerwissen zum Ausgangspunkt der Problemlösungen gemacht werden. Dies läßt sich auf drei Wegen bewerkstelligen:

Die Umsetzung eines solchen Konzeptes kann nur gelingen, wenn Lehrerfortbildung und Personalentwicklung als gemeinsame Bestandteile von Schulentwicklung ernstgenommen werden.

Das Fortbildungskonzept (s. Abbildung) besteht aus folgenden hier nur skizzierten Elementen:
 
 


 




(1) Fortbildungsplan

Jede Schule erstellt einen kontinuierlich fortzuschreibenden Fortbildungsplan, in dem Schwerpunkte und Defizitanalysen zum Fortbildungsbedarf sowie die im Berichtszeitraum konkret geplanten Fortbildungsmaßnahmen personenbezogen festgehalten werden (vgl. 4.3).

Bei der Berechnung des Lehrerbedarfs einer Schule wird der Fortbildungsbedarf von vornherein eingerechnet (d. h. abgezogen). Der Fortbildungsplan macht deutlich,

Der Fortbildungsplan wird von der Schulkonferenz unter Beteiligung der lokalen schulischen Mitwirkungsorgane verabschiedet. Er kann ein Bestandteil des Schulprogramms sein, kann aber auch selbständig erstellt werden. (Konkrete Anregungen zur Gestaltung finden sich bei Eikenbusch, 1995.)
 

(2) Fortbildungsbudget

Jede Schule erhält jährlich ein neu festgelegtes Fortbildungsbudget, in dem die Finanzmittel für die schulinterne und schulexterne Fortbildung festgelegt sind (vgl. 4.3). Diese Mittel werden im Rahmen der Finanzautonomie von den Schulen verwaltet; sie sind nur begrenzt übertragbar.
 

(3) Evaluation

Die Schule entwickelt schrittweise eine ihren Möglichkeiten entsprechende Praxis der Selbstevaluation ihres Entwicklungsprozesses und öffnet sich für Fremd-Evaluationen. Diese Evaluation kann umfassen:

Die Evaluation kann unterschiedliche Funktionen erfüllen (vgl. Burkard 1995): Die Selbstevaluation kann durch das befristete Einbeziehen von Fremdbeobachterlnnen (z. B. von Moderatorlnnen oder Wissenschaftlerinnen der Hochschulen, Schulpsychologlnnen usw.) ergänzt werden.

Geeignete Methoden für eine schulinterne, praxisnahe Evaluation liegen inzwischen vor (vgl. z. 8. Altrichter/Posch). Weitere Hilfestellungen (z. B. durch die Ausbildung von Moderatorlnnen und die Schaffung geeigneter Instrumentarien und Materialien) können vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung erbracht werden.
 

(4) Schulinterne Fortbildung (SCHILF)

Die Schulkonferenz entscheidet, ob und in welchen Abständen schulinterne Fortbildung zu selbst erarbeiteten Problemstellungen der Schulentwicklung durchgeführt wird (vgl. 3.6). Für die Lehrerinnen des Kollegiums ist die Teilnahme Pflicht; Eltern- und Schülervertreter können zusätzlich teilnehmen.

Eine Planungsgruppe übernimmt die Verantwortung für Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der SCHILF; die Planungsgruppe arbeitet eng mit der Schulleitung zusammen, um SCHILF und Schulentwicklungsplanung miteinander zu verknüpfen.

Neben dem Vorantreiben der Schulentwicklung und der Weiterarbeit am Schulprogramm dient SCHILF auch der Pflege der Kommunikationskultur im Kollegium, dem Aufarbeiten eventuell entstandener Konflikte und der gemeinsamen Arbeit.

Dort, wo es konkrete Kooperationsbeziehungen mit anderen Schulen im Rahmen eines Fortbildungsverbundes gibt, können auch zwei oder mehrere Schulen gemeinsam SCHILF in Form von Klausurtagungen machen.
 

(5) Schulexterne Fortbildung (SCHELF)

Die Schule als ganze entscheidet mit dem Instrument des Fortbildungsplans, wer wann in welchem Umfang und für welche Dauer für schuIexterne Fortbildung freigestellt wird.

Im Hinblick auf den Besuch von Fortbildungsmaßnahmen gilt die in den Kapiteln 5.2 und 6 skizzierte Verschränkung von Pflicht und Freiwilligkeit:

SCHELF wird so weit wie möglich schulformübergreifend organisiert. Begrenzungen der Teilnahme auf Angehörige einzelner Schulformen bedürfen der inhaltlichen Begründung.
 

(6) Supervision

Um die Schul- und Kommunikationskultur zu stärken, wird die Bildung kollegiumsinterner oder schulübergreifender Supervisions und Unterstützungsgruppen gefördert. Dabei sollten verschiedene Konzepte und Organisationsmuster erprobt werden:

Supervision im herkömmlichen Sinne mit professioneller psychologischer Begleitung (als Supervision im engeren Sinne, fokussiert auf Beziehungsfragen, oder als Praxisberatung, als Fortbildung anhand pädagogischer und didaktischer Fallbearbeitung);

Bildung kollegialer Selbsthilfegruppen (lntervision).

Die Teilnahme an solchen Maßnahmen ist freiwillig; die Vertraulichkeit der Gespräche ist strikt einzuhalten. Die Gruppe bzw. der einzelne selbst entscheidet, ob und wann Ergebnisse der Beratung der Schulleitung und/oder der Schulkonferenz zur Kenntnis gebracht werden.
 

(7) Fortbildungsnetzwerk

Die lernende Schule bemüht sich, ein Fortbildungsnetzwerk mit anderen Schulen, die vor vergleichbaren Entwicklungsaufgaben stehen, aufzubauen.

Kristallisationspunkte für solche Fortbildungsnetzwerke können Stützpunkte des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung, Lemwerkstätten, Öko-Stationen oder in Zukunft auch Regionale Pädagogische Zentren sein.

Der Kooperationsverbund der Lehrerfortbildung unterstützt den Aufbau der Netzwerke personell und finanziell. Das Fortbildungsnetzwerk dient der Verstetigung des Erfahrungsaustausches, der gemeinsamen Erarbeitung von Materialien und Programmen und gegebenenfalls auch der gemeinsamen Evaluation von Schulprobleme und Entwicklungsvorhaben.



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