paed.com - der etwas andere Bildungsserver - Reformpädagogik

Deutschland - England - Frankreich - USA

Berlin - Braunschweig - Bremen - Chemnitz - Dresden - Hamburg - Magdeburg - Leipzig - Ruhrgebiet

Haben Sie noch Informationen oder kennen Sie Literatur zu Reformschulen, die hier noch fehlt? Bitte benutzen Sie die Kontaktlinks unten auf der Seite

Landerziehungsheime - Gemeinschafts- und Versuchssch. - Arbeitsschulen - Höhere Schulen - Berufliche Schulen


Gemeinschafts- und Versuchsschulen

Es gibt bisher keinen genauen Überblick, wieviele Versuchsschulen es zwischen 1920 und 1933 gab. Es ist auch schwierig, einen präzisen Begriff für Versuchsschulen zu finden, weil Schulen, die unter diesem Begriff firmieren, sehr unterschiedlich waren.
(Die Landerziehungsheime sind hier eingeschlossen - auch sie zählen als Versuchsschulen)

Allgemein lässt sich formulieren, das sich um Schulen handelt, 'die sich, verglichen mit den übrigen Regelschulen, durch größere Freiheit und das Ziel der Eigenaktivität von Lehrenden und Lernenden auszeichnen. Das lässt sich an ihrer äußeren Organisation und an ihrer Unterrichtsarbeit (z.B. durch die Lehrplanfreiheit) ablesen. Sie sollten neue Formen der Schulorganisation und des Unterrichts erproben und allgemeine Schulreformen vorbereiten. Gemeinsam war ihnen eine pädagogische Bewegung wie Arbeitsunterricht, Gesamtunterricht, Gruppenunterricht, Epochenunterricht, Nei­gungs­kurse, Erziehung zur Selbsttätigkeit, Gemeinschaftserziehung, Reise- und Wanderpädagogik usw.'

Das Interesse an Versuchsschulen war groß. So verzeichnen die Besucherbücher der Odenwaldschule zwischen 1910 und 1933 einen Besucherstrom von 11.500 Personen aus allen Erdteilen, zum Teil regelmäßige Besucher, darunter Ernst Barlach, Karl Barth, Martin Buber, Eugen Diederichs, Fidus, Käthe Kollwitz, Max Kommerell, Käthe Kruse, Alfred Kubin, Golo Mann, Ludwig Thoma, Karl Schmidt-Rottluff, Alfred Weber, Frank Wedekind, Karl Wolfskehl u.v.a.m.

Schmidt rechnet mit 'mindestens 200 reformpädagogisch geprägten Schulversuchen 'am Ende der Weimarer Republik. Die absoluten Zahlen liegen aber vermutlich noch um einiges höher, weil eine Reihe von Reformschulen bewusst den Versuchsschulstatus abgelehnt haben. Auch enthält die Zahl von 200 Versuchsschulen nicht die weltlichen oder Sammelschulen, die oft nach reformpädagogischen Unterrichtsprinzipien gearbeitet haben.' In den Jahren zwischen 1927 bis 1932 haben sich die Zahlen der Reformschulen und Reformklassen sogar verdoppelt.

Im Bereich der 'höheren Lehranstalten' ist der Statistikteil von normalerweise 120 Seiten auf 646 Seiten angewachsen. Ursache: 1390 Jahresberichte von Einzelschulen. Eine gründliche Auswertung dieser Bestände steht noch aus.

Indikatoren für reformpädagogische Einflüsse an einer Schule sind Hinweise auf: Schulgemeinde, Schülerselbstverwaltung, arbeitsunterrichtliche Lehr- und Lernformen, Schulgarten, Schülerwerkstätten, Gesamtunterricht, Gruppenunterricht, Arbeitsgemeinschaften, Studientage, gegenseitige Unterrichtsbesuche von Lehrern, schülernahe Architektur, Schulfeste und Monatsfeiern, Schülerzeitungen, Schülertheater, Wandertage, Schullandheimaufenthalte, Auslandsstudienreisen.

Gegen Versuchsschulen kämpften 'reaktionäre Kräfte - das bürgerliche Lager und die konfessionellen Gruppen. Menschen, die zwar Veränderungen anstrebten, aber die Demokratie ablehnten (vgl.: Bast, Roland: Konservative Revolution (2013), in: W. Keim, U. Schwerdt: Handbuch der Reformpädagogik in Deutschland, S. 109-133) wandten sich vehement gegen die 'neuen Methoden' und gegen jede demokratische Veränderung in Unterricht und Schulleben.
    "Mit dem Begriff 'Konservative Revolution' wird innerhalb der politischen Ideengeschichte ein Ein­stel­lungs­syn­drom der kulturkritischen intellektuellen deutschen Rechten beschrieben, das insbesondere in den 1920er und frühen 30ger Jahren der Weimarer Republik eine spezifische Konzeption von Staat und Gesellschaft grundlegte. (S. 109)"

    Man wollte sich auf der einen Seite von der 'Sozialdemokratie' und vom 'leninistischen Bolschewistmus', aber ebenso vom 'historisch überlebten Hohenzollernreich abgrenzen und so neue 'verbindliche Sinn­hori­zonte' finden. (S. 110)

    In der 'konservativen Revolution' waren die Völkischen, die Jungkonservativen, die Nationalrevolutionären, die Bündischen und das Landvolk geeint durch eine gemeinsame Frontstellung gegen Aufklärung, Ratio­nalismus, Liberalismus, parlamentarische Demokratie und ein als autonom gedachtes Subjekt. Die Volksgemeinschaft war ein organisches Ganzes. Sie lebte vom 'unmittelbaren Zugehörigkeitsgefühl' ihrer Mitglieder. Der 'kollektive Geist' der Volksgemeinschaft weiß immer schon, was für ihn wichtig ist und was nicht. (S. 111) Dieses 'Wissen' ist jedoch in keiner Weise demokratisch legitimiert.

    Von entscheidender Bedeutung für diese Menschen waren die Kameradschaftserlebnisse aus Schützen­grä­ben und Fronterlebnissen. Diese Erlebnisse "der Kameradschaft der Frontsoldaten vermittelte das Erlebnis einer von Grund auf unbürgerlichen Lebenshaltung" (S. 114). Es zählte vor allem die Geschlossenheit der Gruppe und die Gehorsamshaltung gegenüber dem Gruppenführer. (S. 112)
Andere Lernunterschiede - Selbstbewusstes Verhalten, Selbständigkeit, Lernfreude - waren offensichtlich weniger von Bedeutung, obwohl es ja oft ihre eigenen Kinder betraf. Eltern befürchteten, dass ihre Kinder nicht genug für den Besuch einer höheren Schule lernten und waren der Drohung der Kirchen ausgesetzt, dass ihre Kinder nicht konfirmiert wurden.

Inwieweit diese Gründe in jeweiligen Einzelfall zutreffend waren oder nicht, kann nicht nachgeprüft werden. Möglicherweise waren Kinder, die diese Schulen besuchten, zu Hause dann einfach 'unbequemer', schwerer zu lenken. Man denke nur daran, dass in den 'Neuen Schulen' die 'Prügelstrafe' verpönt war, sie im elterlichen Erziehungsbereich erst 2000 (!) gesetzlich verboten wurde. Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung ist in Deutschland im BGB festgeschrieben (BGB § 1631.2). In der Schweiz werden heute noch Körperstrafen an Kindern als "gesetzlich erlaubte Handlung" im Sinne von Artikel 14 des Strafgesetzbuches gewertet. In Österreich wurde 1977 das Elternrecht abgeschafft, "unsittliche, ungehorsame oder die häusliche Ordnung störende Kinder auf eine nicht übertriebene und ihrer Gesundheit unschädliche Art zu züchtigen." Explizit verboten wurde die Prügelstrafe 1989.

Quellen:

  • Schmidt, Hanno: Topographie der Reformschulen,
    in: Amlung, U., u.a.: Die alte Schule überwinden, FfM, 1992, S. 9 - 31 und
  • Bast, Roland: Konservative Revolution (2013),
    in: W. Keim, U. Schwerdt: Handbuch der Reformpädagogik in Deutschland, FfM, S. 109-133

Schulformen der Weimarer Republik

Im Kaiserreich war die Volks­schu­le eingeführt worden. Sie dauerte 8 Jahre. Die Schulpflicht in ihr galt für alle Kinder - soweit sie damals durchgesetzt werden konnte.

An die Volksschule schloss sich die sog. drei-jährige Vorschule an, die gegen hohe Gebühren von Kindern wohlhabender El­tern besucht wurde und auf das Gymnasium vorbereitete.

Am 28. 4. 1920 verfügte das Reichsschulgesetz dass die Grundschule von allen Kindern für vier Jahre Besucht werden sollte. Die Vorschulen wurden geschlossen, um die Ungerech­tigkeit im Bildungswesen auf­zuheben. Die Volksschule dauerte nach wie vor acht Jahre. Viele der Volksschulen waren konfessionelle, d.h. evange­li­sche oder katholische Schulen.

Mit dem Ende des Ersten Welt­krie­ges endete mit der Ära von Thron und Altar auch die kirch­liche Schulaufsicht. Die Streit­fra­ge war, ob eine Religion das Recht hat, ihre Sichtweise in einem eigenen (konfesionellen) Unterricht zu vermitteln und ob die SchülerInnen, die dieser Konfession angehörten, diesen Unterricht auch zwangsweise besuchen mussten. Weltliche Schulen hatten daher gar keinen Religionsunterricht, Gemein­schafts­schulen einen Religionsunterricht für alle Kon­fes­sio­nen. In ihnen wurden die Klassen gemeinschaftlich in religiösen Themen unterrichtet.

Nach der Grundschule konnten die Schüler gegen ein Schulgeld von 10,- RM (Reichsmark) auf die Mittelschule oder gegen bis zu 20,- RM monatlich auf ein Gymnasium wechseln.

In der Weimarer Republik wurde auch das Schulgeld für die Volks­schule abgeschaft. Das Schulgeld für das Gymnasium wurde erst in der BRD im Jahre 1950 abgeschafft.

Versuchsklassen oder Ver­suchs­schu­len waren Klassen oder Schulen, die unter be­son­de­ren Bedingungen arbeiten durften, z.B. Ko­edu­ka­tion, Aufhebung des Lehrplans, ...